Grundsätzlich soll sich jeder in seinem Garten nach Herzenslust frei entfalten können. Aber wie schon Johann Wolfgang von Goethe feststellte: „Man kann in wahrer Freiheit leben und doch nicht ungebunden sein“. Das Miteinander in der Kleingartenkolonie erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Dafür haben wir uns ein paar Regeln gegeben:
Die „10 Gebote“ im Gartenverein
- Die Kleingärten müssen ordnungsgemäß bewirtschaftet und regelmäßig gepflegt werden. Verwilderte Gärten werden nicht geduldet. Der halbe Gartenweg vor der Parzelle und die Grenze zum Nachbarn sind sauber zu halten. Die Bepflanzung muss zu mindestens einem Drittel dem Zweck der kleingärtnerischen Nutzung entsprechen. Sie ist so zu gestalten, dass die Beschattung des Nachbargartens gering gehalten wird.
- Waldbäume und hochstämmige Bäume sind nicht erlaubt. Die Heckenbepflanzung zum Hauptweg ist auf eine maximale Höhe von 1,20 m zu begrenzen.
- Grünabfälle sind vorrangig zu kompostieren. Auch eine Entsorgung über den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Kiel ist möglich.
Für nicht kompostierbare Restgehölze organisiert der Verein mindestens einmal jährlich einen Schredderdienst oder stellt Container bereit. Grünabfälle dürfen nicht verbrannt werden. - Der Kleingärtner, seine Angehörigen sowie seine Gäste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe und Ordnung in der Gartenanlage stört sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen sowie der laute Betrieb von Radiogeräten, Musikanlagen und Spielgeräten sind zu unterlassen.
- Vom 1. Mai bis 30. September ist die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr stets einzuhalten.
- Samstags ab 13:00 Uhr bis montags 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: in diesen Zeiten sind jegliche Störungen, Rasenmähen sowie laute Bautätigkeiten wie Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen und dergleichen untersagt.
- Die Wege dürfen grundsätzlich nur donnerstags und nur zum Transport schwerer Lasten befahren werden. Die Zugänge zu den Hauptwegen dürfen nicht zugeparkt werden ( Rettungswege ! ) .
- Neue Baulichkeiten bedürfen einer Baugenehmigung über den Vorstand.
- Es besteht die Pflicht, an Gemeinschaftsarbeiten unentgeltlich teilzunehmen.
- Pacht, Gebühren und Beiträge sind fristgerecht zu zahlen.