Aufhebungsvertrag Stadt Kiel Kreisverband
Der Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Kiel und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner ist durch den Aufhebungsvertrag vom 16.12.2022 zum Jahresende aufgelöst worden. Der Aufhebungsvertrag ist eine Rahmenvereinbarung. Sie regelt die wesentlichen Pflichten und Rechte der Stadt Kiel als Direktverpachter von Kleingartenflächen, des Kreisverbandes als Interessenvertretung der Kleingärtner sowie der Kleingärtnervereine als Unterpächter der Gesamtfläche ihrer zugehörigen Kleingartenparzellen.
Die zwischen dem Kreisverband und den Vereinen abgeschlossenen Unterpachtverträge wurden auf die Stadt Kiel übertragen. Die zu den aktuellen Konditionen (Stand 2018) abgeschlossenen Unterpachtverträge behalten ihre Gültigkeit.