Es besteht die Verpflichtung, an vereinsdienlichen Gemeinschaftsarbeiten unentgeltlich teilzunehmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird ein Ausgleichsbetrag erhoben, zurzeit 30 €.
Für die Gemeinschaftsarbeiten sind folgende Termine angesetzt:
Gemeinschaftsarbeit I / 2024
am Samstag, den 13. April 2024 um 09.00 Uhr für die Parzellen 01 bis 35 !
Treffpunkt Parkplatz. Schubkarre , Rechen, Hecken- , Astschere und Handsäge sind mitzubringen.
Gemeinschaftsarbeit II / 2024
am Samstag, den 03. August 2024 um 09:00 Uhr!
für die Parzellen 36 bis 70 !
Treffpunkt: Vereinsheim “ Haus der Gartenfreunde“
Schubkarre und Spaten sind mitzubringen!
Gemeinschaftsarbeit III / 2024
am Samstag, den 28. September 2024 um 09:00 Uhr
für die Parzellen 71 bis 86, 12b bis 49b
Treffpunkt: Vereinsheim “ Haus der Gartenfreunde“
Schubkarre, Spaten und Rechen sind mitzubringen!